Mietwagen Leihwagen: Unterschied

Leihwagen bleibt Leihwagen und Mietwagen bleibt Mietwagen

Es ist auf den ersten Blick Haarspalterei, wenn zwischen Leihwagen und Mietwagen ein Unterschied gemacht wird. Ist denn ein Mietwagen kein Leihwagen? Gibt es einen Unterschied zwischen Mietwagen und Leihwagen? Und wenn ja - was genau unterscheidet einen Mietwagen von einem Leihwagen? Antworten auf diese Fragen finden Sie hier!

Was sagt BGB zu diesen Begrifflichkeiten?

Man möge meinen, Mietwagen und Leihwagen wären Synonyme, bei deren Austausch die gleiche Bedeutung des Satzes bliebe – weit gefehlt. Was dem Nutzer dieser Worte durch den Sprachgebrauch meist verborgen bleibt: Es gibt ihn, den Mietwagen Leihwagen Unterschied. Geregelt wird dieser im Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB, in den Paragrafen 535 und 598. Es geht da nicht um das Auto, sondern um Leihe und Miete an sich. Und der wirklich wichtige Unterschied liegt in der Bezahlung. Wie das?

Mieten oder leihen? Qual der Wahl!

Eine Leihe, so regelt es § 598, wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Einfaches Beispiel gefällig? Wir bleiben beim Auto: Ihr eigenes Fahrzeug muss in die Werkstatt, die Werkstatt überlässt Ihnen für die Zeit der Reparatur einen Wagen der Werkstatt – und dies unentgeltlich. Voila: hier haben wir den Leihwagen.

Der Mietwagen hingegen kostet Geld. Dies regelt § 535 Abs.2. Darüber hinaus haben Sie bei einem Mietwagen ein Recht zur Mietminderung, sollte der Mietwagen etwaige Mängel aufweisen oder versprochene Leistungen fehlen oder während der Miete wegfallen. Dieses Recht haben Sie bei einem Leihwagen nicht.

Sollte aber Mietwagen oder Leihwagen einen Mangel aufweisen, woraus dem Mieter bzw. Leiher ein Schaden entsteht, haftet der Vermieter bzw. Verleiher in beiderlei Fällen.

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